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Heizöl im Notstromaggregat: Heizöl oder Diesel?

Auf die häufig gestellte Frage, ob ein Notstromaggregat oder auch ein Dauerbetriebsaggregat mit steuerbegünstigtem Heizöl gefahren werden darf, lautet die Antwort vom Gesetzgeber eindeutig: Ja, der Betrieb ist grundsätzlich erlaubt.

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