Die Schornsteinhöhe einer Netzersatzanlage oder Notstromanlage ist in Deutschland nicht pauschal festgelegt. Die erforderliche Höhe der Schornsteinmündung (Abgasaustritt) ergibt sich aus mehreren gesetzlichen und technischen Vorgaben.
Zu den wichtigsten Regelwerken gehören:
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44. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung)
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TA Luft
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Landesbauordnungen der Bundesländer
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DIN EN 13384 (Schornsteinberechnung)
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VDI 3781 Blatt 4
Je nach Leistung der Anlage, Gebäudehöhe und Standort kann die erforderliche Schornsteinhöhe daher stark variieren.
Gesetzliche Grundlage: 44. BImSchV – Ableitbedingungen
Die 44. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (44. BImSchV) regelt unter anderem die Ableitung von Abgasen aus Feuerungsanlagen.
§19 Ableitbedingungen
Betreiber von Anlagen müssen Abgase so ableiten, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung möglich ist.
Anlagen mit 1 bis 10 MW Feuerungswärmeleistung
Bei nicht genehmigungsbedürftigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen gilt:
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Die Schornsteinmündung muss mindestens 3 Meter über dem höchsten Dachfirst liegen
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Die Mündung muss mindestens 10 Meter über Geländehöhe liegen
Bei Dachneigungen unter 20° wird die Höhe auf einen fiktiven Dachfirst mit 20° Dachneigung bezogen.
Anlagen mit 10 bis 20 MW
Für größere Anlagen oder genehmigungsbedürftige Anlagen gilt:
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Die Schornsteinhöhe wird nach TA Luft berechnet
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Die Ableitbedingungen werden im Genehmigungsbescheid festgelegt
Baurechtliche Anforderungen an Schornsteine
Neben dem Immissionsschutzrecht müssen auch die Landesbauordnungen der Bundesländer eingehalten werden.
Beispiel Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (LBO NRW):
Typische Anforderungen sind:
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mindestens 40 cm über Dachfirst oder
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mindestens 1 m Abstand zur Dachfläche
Diese Anforderungen dienen vor allem dem Brandschutz und der sicheren Abgasabführung.
Die genauen Vorgaben können sich jedoch je nach Bundesland unterscheiden.
Technische Berechnung der Schornsteinhöhe
In der Praxis wird die Schornsteinhöhe häufig mit technischen Richtlinien und Normen berechnet.
Wichtige Regelwerke sind:
DIN EN 13384
Die DIN EN 13384 regelt die thermische und strömungstechnische Berechnung von Schornsteinen.
Dabei werden u. a. berücksichtigt:
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Abgastemperatur
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Leistung der Feuerstätte
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Schornsteindurchmesser
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Druckverhältnisse im Abgassystem
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Höhe des Schornsteins
VDI 3781 Blatt 4
Die VDI-Richtlinie 3781 Blatt 4 wird häufig zur Berechnung von Abgasaustrittshöhen verwendet.
Sie berücksichtigt insbesondere Immissionsschutz und Schadstoffverdünnung in der Atmosphäre.
Mindesthöhe eines Schornsteins im Bestand
Die notwendige Höhe eines Schornsteins hängt grundsätzlich von drei Faktoren ab.
1. Funktionsfähigkeit des Schornsteins
Die Höhe eines Schornsteins muss ausreichend sein, damit ein stabiler Abgaszug entsteht.
Eine verbindliche Mindesthöhe gibt es hierfür nicht.
Die erforderliche Höhe wird in der Regel durch eine Schornsteinquerschnittsberechnung nach DIN EN 13384 bestimmt.
2. Immissionsschutzrecht
Das Immissionsschutzrecht soll sicherstellen, dass Abgase ausreichend verdünnt werden und keine schädlichen Auswirkungen auf die Umgebung haben.
Beispielsweise legt die 1. BImSchV Mindestanforderungen für viele festbrennstoffbetriebene Feuerstätten fest:
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Kaminöfen
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Pelletöfen
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Holzheizungen
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offene Kamine
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Holzvergaser
Hier wird eine Mindesthöhe der Schornsteinmündung definiert.
3. Baurecht
Das Baurecht der Bundesländer regelt zusätzliche Anforderungen, z. B.:
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Mindesthöhe über Dach
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Abstand zu brennbaren Bauteilen
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Abstand zu Dachflächen
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Brandschutzanforderungen
Fazit: Schornsteinhöhe bei Netzersatzanlagen
Die erforderliche Schornsteinhöhe einer Netzersatzanlage oder Notstromanlage ergibt sich immer aus einer Kombination mehrerer Anforderungen:
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Immissionsschutzrecht (BImSchV)
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TA Luft bei genehmigungspflichtigen Anlagen
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Baurecht der Bundesländer
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technische Berechnung nach DIN EN 13384 oder VDI 3781
Da viele Faktoren wie Leistung der Anlage, Gebäudehöhe, Dachform und Umgebung eine Rolle spielen, sollte die Schornsteinhöhe immer individuell berechnet und mit der Genehmigungsbehörde oder dem Schornsteinfeger abgestimmt werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch muss ein Schornstein bei einer Notstromanlage sein?
Bei Anlagen zwischen 1 und 10 MW muss die Schornsteinmündung in der Regel mindestens 3 m über den Dachfirst hinausragen und mindestens 10 m über Gelände liegen, sofern die Anlage nicht genehmigungspflichtig ist.
Wann wird die Schornsteinhöhe nach TA Luft berechnet?
Die Berechnung nach TA Luft ist erforderlich bei:
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genehmigungsbedürftigen Anlagen
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Feuerungsanlagen über 10 MW Leistung
Hier wird die erforderliche Höhe im Genehmigungsverfahren festgelegt.
Wer berechnet die Schornsteinhöhe?
Die Berechnung erfolgt meist durch:
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Fachplaner für TGA
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Immissionsschutzgutachter
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Schornsteinhersteller
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Ingenieurbüros
Welche Norm wird für Schornsteinberechnungen verwendet?
Die wichtigste Norm ist:
DIN EN 13384 – Abgasanlagen: Wärme- und Strömungsberechnung