Hersteller-Freigaben für schwefelarmes Heizöl

Wenn der Tank Ihres Notstromerzeugers aktuell mit Dieselkraftstoff gefüllt ist – entsprechend der Vorschriften der Motorenhersteller – weisen wir Sie aufgrund aktueller Erkenntnisse auf Folgendes hin:

Aktuelle Studien des Instituts für Wärme und Öltechnik und unsere eigenen Betriebserfahrungen zeigen, dass die Lagerfähigkeit von Dieselkraftstoff im Vergleich zum Heizöl ungenügend ist. Die Ursache für all diese Probleme mit Dieselkraftstoff liegt in der zwangsweisen Beimischung von Bio-Anteilen (FAME) von bis zu 7%. Trotz einer optimalen Lagerhaltung zerfällt dieser Anteil mit der Zeit in Wasser und Säuren. Diese Alterung des Biodiesel-Anteils ist der Auslöser für die negative Veränderung des Dieselkraftstoffs insgesamt und beeinträchtigt die Lauffähigkeit Ihres Notstromaggregates.

Bislang forderten die Motorhersteller für den Betrieb ihrer Motoren meist Dieselkraftstoff nach DIN EN 590. Für die Betreiber und Serviceunternehmen liegt hier ein erhebliches Problem. Einerseits ist die Gewährleistung des Motorenherstellers an die Verwendung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 gebunden, andererseits ist durch die Zumischung von Biodiesel nach Biokraftstoffquotengesetz die Langzeitlagerfähigkeit des Brennstoffes nicht zu gewährleisten.

Führende Hersteller haben aktuell auf Basis der Studie den Einsatz von schwefelarmem Heizöl nach DIN 51603 Teil 1 freigegeben. Schwefelarmes Heizöl wird sogar ausdrücklich für ihre Motoren empfohlen. Freigabeerklärungen erhalten Sie bis zur Abgasstufe Stage 3A bei uns auf Anfrage für DEUTZ, MTU, VOLVO und IVECO Motoren. Allerdings sollte schwefelarmes Heizöl eine Cetanzahl von mindestens 45 haben, was durch Additivierung sichergestellt werden kann. Sehen die Herstelleranforderungen keine Nutzung von Heizöl nach DIN 51603 Teil 1 als Brennstoff vor, sollte eine entsprechende Freigabe vom Hersteller eingeholt werden.

Für Stage V Motoren stehen biogenfreie Kraftstoffe zur Verfügung