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Heizöl (HEL) in einer Notstromanlage, EnergieStG, § 53

Auf die häufig gestellte Frage, ob ein Notstromaggregat oder auch ein Dauerbetriebsaggregat mit steuerbegünstigtem Heizöl gefahren werden darf, lautet die Antwort vom Gesetzgeber eindeutig: Ja, der Betrieb ist grundsätzlich erlaubt.

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