Schornstein

Schronsteinhöhe bei einer Netzersatzanlage

Frage: Wie hoch muss ein Schornstein einer reinen Notstromanlage sein?

Antwort:
Es kommt auf den Fall an. Hier die Begründung;

Die Abgasaustrittshöhe „Mündung“ ist nicht überall gleich geregelt. so ist in dem Bundesimmissionsschutzgesetz folgendes geregelt:

44. BImSchV – § 19 Ableitbedingungen

(1) Der Betreiber einer Anlage hat die Abgase in kontrollierter Weise so abzuleiten, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung ermöglicht wird.

(2) Bei nicht genehmigungsbedürftigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 10 Megawatt hat die Höhe der Austrittsöffnung die höchste Kante des Dachfirstes um mindestens 3 Meter zu überragen und mindestens 10 Meter über Gelände zu liegen. Bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad ist die Höhe der Austrittsöffnung auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20 Grad zu berechnen ist.
(3) Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie nicht genehmigungsbedürftigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 bis 20 Megawatt sind die Ableitungshöhen anhand der Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft in der jeweils zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage geltenden Fassung zu ermitteln. Die Anforderungen an die Ableitbedingungen sind für genehmigungsbedürftige Anlagen in der Genehmigung festzulegen.

Baurecht der Länder, hier Nordrein Westfalen LbO NRW

Für Schornsteine gilt nach der Landebauordnung NRW nach Baurecht der Abstand von 1 m zur Dachfläche bzw. eine Höhe von mindestens 40 cm über Dachfirst.

Oft wir die Berechnung der Schornsteinhöhe nach VDI 3781 Blatt 4 angewannt

Wie hoch muss ein Schornstein im Bestand mindestens sein?

Die Höhe eines Schornsteins über First ist von drei Faktoren abhängig:

  1. Funktionsfähigkeit

Für die Funktionsfähigkeit gibt es keine festen Werte. Sie sind mittels einer Schornsteinquerschnittsberechnung nach DIN EN 13384 zu berechnen. Siehe „Schornsteinquerschnitt“

  1. Immissionsschutzrecht

Nach 1. BImSchV gilt für alle festbrennstoffbetriebenen Feuerstätten, wie Kaminofen, Holz- oder Pelletofen, Pelletheizung, offener Kamin und Holzvergaser, eine Mindesthöhe für die Schornsteinmündung nach dem §19 der 1. BImSchV (Abgleitbedingungen nach 1. BImSchV) definiert.

  1. Baurecht

Baurecht der Ländern

Ableitbedingungen 1.BImSchV 2021