Aufgrund der häufig gestellten Frage ob ein Notstromaggregat oder auch ein Dauerbetriebsaggregat mit steuerbegünstigtem Heizöl gefahren werden darf, lautet die Antwort vom Gesetzgeber eindeutig, uns und unsere Kunden betrifft der § 53.
Zu den Anwendungsbereichen dieser Baureihe gehören unter anderem Wohnanlagen, Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft oder der Zivilschutz.