VDS CEA 4001: 2021-01 (07) Sicherheitsstromversorgung von Löschanlagen

In diesem Kapitel werden die Anforderungen zusammengefasst, die zu beachten sind, wenn ein Dieselaggregat für die Sicherheitsstromversorgung von Löschanlagen eingesetzt werden soll, welches den Anforderungen des VDS genügen soll. Die allgemeinen Anforderungen an Sprinkleranlagen sind in der VDS-Richtlinie VDS CEA 4001: 2021-01 (07) „Sprinkleranlagen, Planung und Einbau“ beschrieben.

Die speziellen Anforderungen an die Sicherheitsstromversorgung nach VdS CEA sind in diesem Kapitel nicht enthalten. Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Vertriebsteam.

Im Januar 2021 erfolgte die Veröffentlichung der überarbeiteten VdS CEA 4001: 2021-01 (07). Die neue Richtlinie ersetzt die Ausgabe VdS CEA 4001: 2018-01 (06) und ist für Sprinkleranlagen, die ab dem 01.07.2021 in Auftrag genommen werden, anzuwenden.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass nicht jede Sprinkleranlage automatisch durch eine Sicherheitsstromquelle z.B. Notstromaggregat versorgt werden muss. Dieses Kapitel beschreibt die Anforderungen, wenn eine Sprinkleranlage durch eine Sicherheitsstromversorgung versorgt werden soll. Außerdem sind hier lediglich Anforderungen für die Dieselmotoren der Stromerzeugungsaggregate enthalten, jedoch nicht die Anforderungen für Motoren zum Direktantrieb von Dieselpumpen!

Weitere Anforderungen siehe DIN 6280-13

Betriebsgrenzwerte

Bei Versorgung durch die Sicherheitsstromversorgung  der Eigenstromerzeuer darf die Betriebsspannung bei im Nennbetrieb laufender Pumpenanlage die Motorenspannung nicht um mehr als 5% unterschreiten. Dies kann mit allen beschriebenen Ausführungsklassen der ISO 8528 erreicht werden.

Bei der Auslegung der Schutzgeräte hinsichtlich der selektiven Staffelung ist zu berücksichtigen, dass in Sprinklerschaltschränken nur träge Schutzeinrichtungen (z. B. Schmelzsicherungen der Charakteristik gL oder gG) verwendet werden dürfen. Damit sind u. U. hohe Abschaltströme erforderlich, um sowohl eine selektive Staffelung als auch eine schnelle Abschaltung im Sinne der max. zulässigen Kurzschlussdauer des Generators zu erreichen.

Auslegung der Steuerung

Ersatzstromerzeuger, die für eine Sprinkleranlage und weitere Verbraucher ausgelegt sind, müssen bei Spannungsausfall, unabhängig vom Betriebszustand der Sprinkleranlage, anlaufen. Dies entspricht der normalen Betriebsweise.

Ersatzstromerzeuger, die nur die Sprinkleranlage versorgen, dürfen nur bei Spannungsausfall am Sprinklerschaltschrank und Ansprechen der Sprinkleranlage anlaufen. Wird nach Wiederkehr der ersten Energiequelle automatisch zurückgeschaltet, müssen Ersatzstromerzeuger noch 10 min. nachlaufen.

Bei Verwendung im Zusammenhang mit Sprinkleranlagen dürfen Störmeldungen der Motorüberwachung (Temperatur, Kühlmittelniveau, Öldruck usw.) nur warnend, nicht jedoch abstellend wirken.

Von Ladegeräten für Starter- und Steuerbatterien ist die Primärseite auf Ausfall zu überwachen, z. B. durch Leitungsschutzschalter mit Hilfskontakt.

Die Absperrhähne an Kraftstoffleitungen sind zu überwachen, die Stellung (z. B. Kraftstoffzufuhr unterbrochen) ist zu melden.

Die Anforderungen zur Überwachung der Energieversorgung von Sprinkleranlagen kann durchaus so interpretiert werden, dass Störungen am Aggregat auch an der Sprinkleranlage gemeldet werden müssen. Dies ist auch auf jeden Fall sinnvoll.

Die Steuerleitung, über welche der Zustand der Sprinkleranlage an das Aggregat weitergeleitet wird, muss natürlich bei äußerer Brandeinwirkung funktionsfähig bleiben. Dies kann entweder dadurch erreicht werden, dass die Leitung in E90 ausgeführt wird oder nach dem Prinzip der Grenzwertmeldetechnik (Ruhestromüberwachung) arbeitet.

Die Anwendung des Ruhestromprinzips in Verbindungen mit Leitungen vom Typ NYM oder J-Y(St)Y ist nicht geeignet, im Brandfall zuverlässig zu arbeiten. Bei Wärmeeinwirkung wird zunächst die Isolierung der Leitungen versagen, was sehr wahrscheinlich zu einem Kurzschluss führt. Das Öffnen der Kontakte am anderen Ende der Leitungen würde dann nicht erkannt werden.