Auf die häufig gestellte Frage, ob ein Notstromaggregat oder auch ein Dauerbetriebsaggregat mit steuerbegünstigtem Heizöl gefahren werden darf, lautet die Antwort vom Gesetzgeber eindeutig: Ja, der Betrieb ist grundsätzlich erlaubt.
Die empfohlene Additivierung des schwefelarmen Heizöls sollte nicht nur auf die Mindestanforderungen der Normen abstellen, sondern auch die Besonderheit einer langen Lagerzeit und die speziellen Anforderungen moderner Hochdruck-Einspritzsysteme bei Dieselmotoren (Common Rail) berücksichtigen.
Wenn der Tank Ihres Notstromerzeugers aktuell mit Dieselkraftstoff gefüllt ist – entsprechend der Vorschriften der Motorenhersteller – weisen wir Sie aufgrund aktueller Erkenntnisse auf Folgendes hin: […]